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Wasserzähler-Selbstablesung 2023

16. November 2023

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Weniger Kosten und Papier – der Umwelt zuliebe.

Digitale Wege: E-Mail erhalten, Zählerstand ablesen und online zurückmelden. Ganz einfach hier registrieren. Das Ableseportal ist ab dem 20.11.2023 freigeschaltet.

Sobald die Ablesung ansteht, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Ihr Mehrwert: Keine Ablesefehler, Schätzungen werden vermieden – schnelle, einfache und sichere Übermittlung.

Wasser-Selbstablesung 2020
Wasserzähler-Selbstablesung 2023

Wie schon in den vergangenen Jahren, führt auch dieses Jahr die co.met GmbH aus Saarbrücken die Organisation der Wasserzähler-Selbstablesung für die Gemeinde Schönwald durch. Die Ableseperiode endet am 31.12.2023, die Bescheide zur Jahresabrechnung 2023 werden am 01.02.2024 verschickt. Nicht termingemäß gemeldete Zählerstände werden von der zuständigen Sachbearbeiterin per Datum 31.12.2023 geschätzt. Alle Hauseigentümer/Hausverwaltungen erhalten per Post von der co.met GmbH in der KW 49 die Ableseunterlagen für die Ablesung 2023. Der Briefumschlag trägt das Logo der Gemeinde Schönwald und die Aufschrift „Jahresablesung“. Sollten Ihnen die Ableseunterlagen nicht bis spätestens 13.12.2023 per Post zugegangen sein, setzen Sie sich bitte kurzfristig mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Rathaus Schönwald, Frau Daniela Kleissendorf (Telefon +49 7722 8608-71), in Verbindung.

Bitte lesen Sie Ihren Zähler im Zeitraum zwischen dem 15. und 31.12.2023 selbst ab und melden Sie den aktuellen Zählerstand (Achtung: immer 5-stellig – es gibt keine Kommastellen!) wahlweise per:

  • Internet-Eingabe über einen Link auf der Startseite unserer Gemeinde-Homepage
  • Scan oder Foto der Ablesekarte per E-Mail
  • Post- oder Faxversand der ausgefüllten Ablesekarte direkt an die co.met GmbH
  • Abgabe der ausgefüllten Ablesekarte im Rathaus Schönwald oder Einwurf in unseren Briefkasten

Die Zählerstandsmeldungen müssen entweder bei der co.met GmbH oder der Gemeinde Schönwald bis spätestens 31.12.2023 eingegangen sein, damit eine ordnungsgemäße Jahresverbrauchsabrechnung gewährleistet werden kann.

Auswärtige Eigentümer können den aktuellen Wasserzählerstand bereits bei ihrem letzten Schönwaldaufenthalt, vor Beginn der Ablesekampagne, notieren. Für z.B. Gartenzähler gilt dasselbe. Diese werden in der Regel ab September/Oktober nicht mehr genutzt und somit fällt nach der Ablesung kein weiterer Verbrauch an. Tragen Sie jeweils als Ablesedatum den 31.12.2023 ein, damit keine Hochrechnung erfolgt.

Sofern Sie noch spezielle Fragen zur Wasserzähler-Selbstablesung haben, gibt Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin im Rathaus Schönwald, Frau Daniela Kleissendorf (Telefon +49 7722 8608-71), gerne Auskunft.

Die Gemeinde Schönwald bedankt sich bei Ihnen schon im Voraus für Ihre freundliche Mithilfe und eine termingemäße Zählerstandsmeldung.

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