
Wasser-Selbstablesung 2021
Die Ableseperiode endet am 31.12.2021, die Bescheide zur Jahresabrechnung 2021 werden am 02.02.2022 verschickt. Nicht termingemäß gemeldete Zählerstände werden von der zuständigen Sachbearbeiterin per Datum 31.12.2021 geschätzt.
Alle Hauseigentümer/Hausverwaltungen erhalten per Post von der co.met GmbH in der KW 48/49 die Ableseunterlagen für die Ablesung 2021.
Der Briefumschlag trägt das Logo der Gemeinde Schönwald und die Aufschrift „Jahresablesung“.
Sollten Ihnen die Ableseunterlagen nicht bis spätestens 11.12.2021 per Post zugegangen sein, setzen Sie sich bitte kurzfristig mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Rathaus Schönwald, Frau Daniela Kleissendorf (Telefon +49 7722 8608-71), in Verbindung.
Bitte lesen Sie Ihren Zähler im Zeitraum zwischen dem 15. und 31.12.2021 selbst ab und melden Sie den aktuellen Zählerstand (Achtung: immer 5-stellig – es gibt keine Kommastellen!) wahlweise per:
Internet-Eingabe über den Link zur Zählerstandserfassung
Post- oder Faxversand der ausgefüllten Ablesekarte direkt an die co.met GmbH
Scan oder Foto der Ablesekarte per WhatsApp oder E-Mail
Abgabe der ausgefüllten Ablesekarte im Rathaus Schönwald oder Einwurf in unseren Briefkasten
Die Zählerstandmeldungen müssen entweder bei der co.met GmbH oder der Gemeinde Schönwald bis spätestens 31.12.2021 eingegangen sein, damit eine ordnungsgemäße Jahresverbrauchsabrechnung gewährleistet werden kann.
Auswärtige Eigentümer können den aktuellen Wasserzählerstand bereits bei ihrem letzten Schönwaldaufenthalt, vor Beginn der Ablesekampagne, notieren. Hierbei ist zu beachten, dass auf der Ablesekarte als Ablesedatum unbedingt der 31.12.2021 eingetragen werden muss.
Sofern Sie noch spezielle Fragen zur Wasserzähler-Selbstablesung haben, gibt Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin im Rathaus Schönwald, Frau Daniela Kleissendorf, gerne Auskunft.
Bitte beachten Sie auch die spezielle Datenschutzerklärung für die Kundenselbstablesung Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
