Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schönwald im Schwarzwald ist bemüht, die Internet-Seite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese Internet-Seite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Unvollständige Barrierefreiheit der Webseite aufgrund von technischen Voraussetzungen des CMS Systems:
Bedienung und Navigation:
- Eingeschränkte Bedienung ohne Maus oder Touchscreen
- Keine Möglichkeit, wiederkehrende Bereiche zu überspringen
- Probleme mit Browsern und Screenreadern
- Technische Mängel/ Syntaxanalyse-Probleme
Fehlende barrierefreie Inhalte:
- Keine Inhalte in Gebärdensprache
- Nicht-barrierefreie verlinkte Dokumente (Flyer, Jahresberichte)
- Erläuterungen in Leichter Sprache
b) Unverhältnismäßige Belastung
Aufgrund von unverhältnismäßigen Belastungen sind die folgenden Punkte zum Teil noch nicht gegeben:
- Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte
- Informationen, die nur durch visuelle Anordnung vermittelt werden
- Unzureichende Helligkeitskontraste für Texte
- Kein sichtbarer Fokusrahmen im Bilder- und Nachrichten-Karussell
- Alternativtexte für Audio- und Videoinhalte
- Untertitel und Audiodeskription für Videos
- Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.02.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO). Link zur Verordnung
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.02.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Sollten Sie Verbesserungspotenzial im Bereich Barrierefreiheit erkennen, teilen Sie uns gerne Mängel, die Ihnen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, auffallen mit.
Gemeinde Schönwald im Schwarzwald
Heilklimatischer Kurort und Wintersportplatz
Franz-Schubert-Straße 3
D-78141 Schönwald im Schwarzwald
Telefon: +49 7722 8608-0
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