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Boden­richtwerte

Bodenrichtwerte in Schönwald

Gemäß §§ 193 und 196 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungs­verordnung zu ermitteln.

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Schönwald im Schwarzwald hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 zum Stichtag 31.12.2018 folgende Bodenrichtwerte ermittelt:

Erläuterungen

Gemäß § 196 Abs. 1 S. 1 BauGB sind auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte).

Der Bodenrichtwert bezieht sich (außer bei landwirtschaftlichen Grundstücken) auf den Quadratmeter baureifes Land.

Nach § 196 Abs. 1 S. 2 BauGB sind in bebauten Gebieten Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Kontakt

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Schwarzwald-Baar-Kreis

Aufgrund der Gutachterausschussverordnung ist jede Gemeinde verpflichtet einen Gutachterausschuss zu bilden, eine Kaufpreissammlung zu führen um daraus Grundstückswerte, sonstige Wertermittlungen und Bodenrichtwertermittlungen durchzuführen. Aufgrund der immer höheren Anforderungen an die Gutachterausschüsse wurde 2019 ein gemeinsamer Gutachterausschuss für den südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreis bei der Stadt Donaueschingen gebildet, welchem auch die Gemeinde Schönwald beigetreten ist. Bei Fragen hinsichtlich Wertermittlungen, Bodenrichtwerten, Verkehrswertgutachten o.ä. wenden Sie sich bitte an:

Stadt Donaueschingen

Theo Kneer
Liegenschaften, Forst, Wirtschaftsförderung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Südwestlicher Schwarzwald-Baar-Kreis
Rathausplatz 2
78166 Donaueschingen

Telefon

Fax

+49 771 857-6150

Die aktuellen Bodenrichtwerte, sowie die aktuellen Richtwertkarten können Sie weiterhin unserer Homepage entnehmen.

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