Neues Landesgaststättengesetz
Sehr geehrte Vereinsvorstände,
ab sofort tritt das neue Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft, § 2 Abs. 2 regelt die Gestattungen:
Die Gestattungen müssen nur noch im Rahmen eines Anzeigeverfahrens der Gemeinde mit dem beil. Vordruck mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (eine Fristverkürzung ist nicht möglich) mitgeteilt werden.
Die Gebühr entfällt!
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden!
Das Formular finden Sie untenstehend.

